Vorzeitige Altersrente

Frührente / Vorzeitige Altersrente

Die Frührente ermöglicht den Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze. Je nach Versicherungsjahren ist der Ausstieg mit Abschlägen oder sogar abschlagsfrei möglich. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und ob sich der frühere Renteneintritt für Sie rechnet.

Was ist die Frührente?

Unter dem Begriff Frührente versteht man die vorzeitige Inanspruchnahme der gesetzlichen Altersrente vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze. Es gibt drei wichtige Varianten: Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist ab 63 Jahren mit Abschlägen möglich, sofern Sie 35 Versicherungsjahre nachweisen. Pro Monat des vorzeitigen Bezugs fallen 0,3 Prozent Abschlag an – das sind bei vier Jahren früher Ausstieg bereits 14,4 Prozent dauerhafte Rentenkürzung.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte richtet sich an Menschen mit mindestens 45 Beitragsjahren. Sie kann abschlagsfrei in Anspruch genommen werden – für den Jahrgang 1964 und jünger ab 65 Jahren, für ältere Jahrgänge entsprechend früher. Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 50 können ab 62 Jahren mit Abschlägen oder ab 65 Jahren abschlagsfrei (Jahrgang 1964+) in Rente gehen.

Voraussetzungen

Um eine Frührente zu beziehen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Langjährig Versicherte: 35 Versicherungsjahre und Mindestalter 63 (mit Abschlägen bis zur Regelaltersgrenze).
  • Besonders langjährig Versicherte: 45 Beitragsjahre und Mindestalter ab 64 Jahren und 4 Monaten (Jg. 1962) bzw. 65 Jahren (Jg. 1964+) – abschlagsfrei.
  • Schwerbehinderte Menschen: 35 Versicherungsjahre, Grad der Behinderung 50+, ab 62 (mit Abschlägen) bzw. ab 65 (abschlagsfrei, Jg. 1964+).
  • Wirksamer Rentenantrag: Wie bei jeder Rente gilt: ohne Antrag keine Zahlung – stellen Sie ihn drei Monate vor Rentenbeginn.

Höhe der Rente

Auch bei der Frührente kommt die gesetzliche Rentenformel zum Einsatz. Entscheidend ist jedoch der Zugangsfaktor: Pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns reduziert er die Rente um 0,3 Prozent – dauerhaft.

Monatliche Rente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Abschläge: 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs, maximal 14,4 % bei vier Jahren früher Ausstieg.

Ausnahme – besonders langjährig Versicherte: Wer 45 Beitragsjahre nachweist, zahlt keine Abschläge.

Lebenslang wirksam: Die Abschläge gelten nicht nur bis zur Regelaltersgrenze, sondern bis zum Lebensende.

Ausgleichszahlungen möglich: Ab dem 50. Lebensjahr können Sie Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen (teilweise) ausgleichen.

Beispielrechnung

Frau Schmidt, Jahrgang 1962, hat 40 Versicherungsjahre und geht mit 63 in Rente. Ihre Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und 6 Monaten – sie geht also 42 Monate vorzeitig. Der Abschlag beträgt 42 × 0,3 % = 12,6 %. Bei ursprünglich 1.800 € Bruttorente erhält sie nun lebenslang 1.800 × 0,874 = 1.573,20 € pro Monat.

Antragstellung

Den Antrag auf vorzeitige Altersrente stellen Sie wie bei jeder Rente bei der Deutschen Rentenversicherung – möglichst drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn.

1

Beratungsgespräch nutzen

Lassen Sie sich Ihre konkreten Abschläge berechnen und prüfen Sie, ob eine Ausgleichszahlung sinnvoll ist.

2

Antrag einreichen

Online bei der DRV oder mit dem Formular V0100 (Frührente) bzw. V0200 (Schwerbehinderten-Rente).

3

Rentenbescheid prüfen

Vergleichen Sie die berechneten Werte mit Ihrer Renteninformation – Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Vollständiger Versicherungsverlauf
  • Bei Schwerbehinderung: aktueller Bescheid
  • Krankenkassenbescheinigung

Häufige Fragen zur Frührente

Das hängt von Ihrer Lebenserwartung, Gesundheit, weiteren Einkünften und persönlichen Lebensplanung ab. Wer die Rente sehr lange bezieht, gleicht die Abschläge unter Umständen wieder aus. Eine individuelle Berechnung schafft Klarheit.
Ja. Ab dem 50. Lebensjahr können Sie freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung leisten, um Abschläge auszugleichen – ganz oder teilweise. Die Sonderzahlungen sind zudem steuerlich absetzbar.
Anrechenbar sind Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, Pflegezeiten und Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes. Schul- und Studienzeiten zählen nicht, Arbeitslosengeld-I-Zeiten nur eingeschränkt.
Ja. Pro Kind werden zwei bis drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, die als vollwertige Beitragszeiten zählen.
Ja. Seit 2023 dürfen Sie auch zur vorzeitigen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bis Ende 2022 galten noch Hinzuverdienstgrenzen.

Wichtig zu wissen

  • Abschläge sind dauerhaft. Sie werden NICHT zurückgenommen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen.
  • 45 Beitragsjahre sind der Schlüssel. Nur mit 45 anrechenbaren Jahren kommen Sie abschlagsfrei früher in Rente.
  • Kontenklärung vorab. Lassen Sie spätestens fünf Jahre vor Rentenbeginn alle Zeiten prüfen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
  • Steuerliche Auswirkungen prüfen. Eine niedrigere Rente kann steuerlich günstiger sein, eine Ausgleichszahlung wiederum steuerlich attraktiv.
  • Krankenversicherung im Blick behalten. Achten Sie auf die 9/10-Regelung für die günstige KVdR.

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